12.08. – Abschluss des Vertrages zwischen der NOK und der Gemeinde Balzers (stellv. für alle Grundeigentümer)
Von Einzelnen wird gegen das neue Trassee, bzw. gegen die 150 kV-Leitung Einsprache erhoben. Im Plangenehmigungsverfahren von 1972 war bereits von Schweizer Seite eine Erhöhung von 220 kV auf 380 kV-Verbindung genehmigt worden. Grenzwert damals: 100 µT (micro-Tesla), heute 1 µT (NIS-Verordnung) |
Erlass des Elektrizitätsgesetz, LGBl Nr. 16/1983, Art. 2, Abs. 1 «Die Regierung wird die erforderlichen Vorschriften aufstellen zur tunlichsten Vermeidung derjenigen Gefahren und Schädigungen, welche aus dem Bestande der Starkstromanlagen überhaupt und aus deren Zusammentreffen mit Schwachstromanlagen entstehen.»
25.02. – Antrag der NOK an das ESTI (Eidg. Starkstrominspektorat), die Spannung von 220 kV auf 380 kV zu erhöhen.
10.11. – Schreiben der Regierung an SEV (CH Elektrotechnischer Verein), dass die Gemeinde erklärte, dem Ausbau der Hochspannungsleitung nicht zustimmen zu können.
Als Gründe wurde angegeben: Bereits zu hohe Emissionswerte; Gemeinde wünscht Reduktion der Emissionswerte; der Regierung sei bekannt, dass die Bewohner der Siedlung Brüel grosse Bedenken hätten: insbesondere gesundheitsschädliche Auswirkungen; Verlegung soll auch aus Gründen des Landschaftsschutzes geprüft werden.
Regierung hielt weiträumige Verlegung zumutbar.
1.3. – Orientierungsversammlung durch NOK und SEV im Kleinen Saal, Balzers
Trassee-Varianten von NOK: dem Rhein entlang (Fläscher Au); Verlegung nach Westen zu den Bauernhöfen (grösserer Abstand); zwischen Masten 126 – 130 verkabelt;
12./14.12. – Regierung hebt Plangenehmigung ersatzlos auf.
14.12. – Regierung gewichtet in ihrer Entscheidung betreffend Gesundheitsgefährdung die finanziellen Interessen der Beschwerdeführer (NOK) geringfügiger ein als die gesundheitlichen Risiken
Reduktion des elektrischen und elektromagnetischen Strahlungsfeldes durch Phasentausch wurde auf den Vorschlag der Anwohner hin durchgesetzt.
24.10 – VBI gibt der Beschwerde vom 29.12.99 statt und hebt den Regierungsentscheid vom 12./14.12.1999 auf.
23.01. – Schreiben der Gemeinde Balzers an die NOK, mit Bezug auf deren Brief vom 25.02.1993 an das ESTI betreffend die Spannungs-/Leistungserhöhung und den Entscheid der VBI, diese Erhöhung abzulehnen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass sich NOK 10 Jahre praktisch nicht bewegt und nicht zur Lösung des Konflikts beigetragen hat. Die Gemeinde ermahnt NOK, dass «die betroffenen Bewohner der Gemeinde Balzers heute mehr denn je entschlossen sind, sich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen einen Ausbau dieser Starkstromleitung am heutigen Standort zur Wehr zu setzen». In diesem Schreiben bot die Gemeinde auch Hand, eine einvernehmliche Lösung für die Leitungsführung zu finden.
13.02. – Plangenehmigungsverfügung der ESTI zur Erhöhung der Spannung von 220 auf 380 kV.
28.02. – Erhebung einer Beschwerde der Gemeinde Balzers und 36 Bewohner von Balzers an die Regierung gegen die Erhöhung der Spannung auf 380 kV.
24.10. – Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Regierung betreffend die Spannungs-/Leistungserhöhung wird gutgeheissen, d.h. der Einsprache gegen die Erhöhung der Spannung auf 380 kV wird stattgegeben.
03.12. – VGH (Verwaltungsgerichtshof) lehnt Beschwerde der NOK (Nordostschweizerische Kraftwerke) wegen Verletzung verfassungsmässig gewährleisteter Rechte ab.
27.09. – Staatsgerichtshof bestätigt VGH-Urteil vom 03.12.2003
u.a. «stark steigende Belastungen durch Stromfluss in entgegengesetzter Richtung» .
01.03. – Die Gemeinde Balzers kündigt den Vertrag gegenüber der NOK schriftlich und führt aus, dass die Gemeinde nicht bereit ist, den bestehenden Vertrag über die vorgesehene Dauer von 50 Jahren zu verlängern.
12./14.04 – Regierung gibt der Beschwerde der Anwohner gegen den erneuten Antrag der NOK zur Spannungs- und Leistungserhöhung Folge.
02.05. – NOK erhebt Beschwerde an den VGH, welcher diesen mit Urteil vom 05.12.2006 Folge leistet und somit die Plangenehmigungsverfügung des ESTI vom 13.02.2003 bestätigt.
Gründung der Swissgrid als Nachfolgerin von AXPO, welche ihrerseits zuvor NOK übernommen hat
31.01. – Verfassungsbeschwerde an den Staatsgerichtshof gegen das Urteil des VGH.
16.03. – Die Beschwerde der Anwohner gegen die NOK wird vom StGH (Staatsgerichtshof) abgewiesen. (Verfassungsmässige Rechte der NOK wurden nicht verletzt)
Übergabe des Dossiers von der Gemeinde an die Regierung